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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ELEKTRO-FRISKE
Stand: 19.06.2026

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

ELEKTRO-FRISKE
Brackerkoppel 27, 24539 Neumünster

Email: info@elektro-friske.de
Tel.: 04321 9011 946

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE343591879

(im Folgenden: „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) über handwerkliche Leistungen, Lieferungen und sonstige Arbeiten.
(2) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
(3) Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) sind gleichermaßen Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich zwischen B2B und B2C unterschieden wird.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell erteilten Auftrag sowie der Leistungsbeschreibung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen im Leistungsumfang auf Wunsch des Auftraggebers sind gesondert zu vergüten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Nebenleistungen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers auszuführen, wenn diese für die ordnungsgemäße Erfüllung erforderlich sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als Festpreise vereinbart – als kalkulierte Einheitspreise oder Stundenverrechnungssätze, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Arbeitsort zu verschaffen und alle notwendigen Vorleistungen zu erbringen (z. B. Strom, Wasser, Lagerflächen).
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten.

6. Ausführungsfristen
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Lieferengpässe oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen angemessen.

7. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine förmliche Abnahme durchzuführen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Fertigstellung rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8. Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre, für andere Leistungen 2 Jahre ab Abnahme.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Schadensersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei Verbindung oder Verarbeitung tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ab.

11. Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13. Streitbeilegung
(1) Für Verbraucher gilt: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Unternehmerische Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Verbraucherschlichtung.

14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.
(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.